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   BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80   

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BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80 (https://dejure.org/1980,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1980 - 4 B 97.80 (https://dejure.org/1980,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1980 - 4 B 97.80 (https://dejure.org/1980,5521)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80
    Sie macht zwar grundsätzliche Bedeutung der Sache geltend (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), legt aber die vermeintliche grundsätzliche Bedeutung nicht durch Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage dar, die hier durch Revisionsentscheidung grundsätzlich zu klären wäre (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80
    Der in Aussicht gestellte weitere Vortrag braucht nicht abgewartet zu werden, weil die Beschwerde gemäß § 132 Abs. 3 VwGO "in der Beschwerdeschrift", d.h. jedenfalls innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist begründet werden muß, eine weitere Begründung nach Ablauf der Beschwerdefrist mithin unbeachtlich wäre (vgl. hierzu auch BVerwGE 32, 357 ff.).
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