Rechtsprechung
BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.02.1980 - II OE 150/77
- BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80
Sie macht zwar grundsätzliche Bedeutung der Sache geltend (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), legt aber die vermeintliche grundsätzliche Bedeutung nicht durch Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage dar, die hier durch Revisionsentscheidung grundsätzlich zu klären wäre (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. BVerwGE 13, 90 ff.). - BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der …
Auszug aus BVerwG, 16.05.1980 - 4 B 97.80
Der in Aussicht gestellte weitere Vortrag braucht nicht abgewartet zu werden, weil die Beschwerde gemäß § 132 Abs. 3 VwGO "in der Beschwerdeschrift", d.h. jedenfalls innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist begründet werden muß, eine weitere Begründung nach Ablauf der Beschwerdefrist mithin unbeachtlich wäre (vgl. hierzu auch BVerwGE 32, 357 ff.).